Krankenfahrten-Genehmigungsservice

Für den Fall, dass sich ältere oder kranke Versicherte eine Genehmigung der Krankenkasse nicht selbst einholen können, sind wir gerne bereit, dieses als besonderen Service für Sie zu übernehmen.

 

Dabei sind die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten nach § 82 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 SBG V zu beachten.

Diese können Sie hier abrufen: Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 SGB V